AGB

Auszug vorbehaltlich der Einzelvereinbarung:


§ 1 Vertragsparteien/Vertragsgegenstand

Der Kunden erteilt der Firma OTTO MAURER Assekuranzmakler GmbH (nachstehend Makler genannt) oder ihrer Rechtsnachfolgerin umfassende Vollmacht, ihn im Rahmen der Vermittlung von Versicherungsverträgen und Betreuung von Versicherungsangelegenheiten zu vertreten.

Diese Vollmacht umfasst insbesondere:

  • Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen,
  • Erklärungen zur Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen,
  • bei der Schadensabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken,
  • Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadensabwicklungen entgegen zu nehmen,
  • die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler, kooperierende Rechtsanwälte oder Personen, die ebenfalls von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind

Dieser Auftrag bezieht sich nicht auf Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherungen, der privaten Krankenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und Kapitalanlagen. (Für diese Bereiche sind besondere Vereinbarungen erforderlich.)

 

§ 2 Pflichten des Maklers

2.1. Der Makler befragt den Kunden im Rahmen seiner Tätigkeit nach seinen Wünschen und Bedürfnissen, wenn der Kunde mit einem Versicherungsanliegen an ihn herantritt. Dabei werden sowohl die Komplexität der angebotenen Versicherung als auch die jeweilige Situation des Kunden berücksichtigt, soweit hierfür Anlass besteht.

2.2. Die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat werden unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades des angebotenen Versicherungsvertrages in einem Beratungsprotokoll dokumentiert.

2.3. Der Makler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird.

2.4. Der Makler wirkt insbesondere bei der Verwaltung, Betreuung und Erfüllung des Versicherungsvertrages, z. B. im Schadensfall, im Rahmen der Maklervollmacht mit.

 

§ 3 Maklervergütung

Die Vergütung des Versicherungsmaklers für seine Leistungen wird im Einzelfall vereinbart. Im Regelfall werden seine Leistungen durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten; sie ist dann Bestandteil der vom Kunden zu entrichtenden Versicherungsprämie. Dem Kunden entstehen somit zumeist keine zusätzlichen Kosten. Der Makler behält es sich aber vor im Einzelfall neben oder anstelle von Courtage ein Honorar, das konkret mit dem Kunden vereinbart wird zu verlangen.

 

§ 4 Kooperationspartner

4.1 Der Makler ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Aufgaben mit Kooperationspartnern (z.B. Maklerpools oder kooperierende Vermittler) zusammenzuarbeiten. Der Makler kooperiert mit den folgenden Partnern:

  • ECONOMIC Assekuranzmakler GmbH, August-Hirsch-Straße 10, 47119 Duisburg (nur Vertragsvermittlung)
  • JUWE GmbH Unabhängiger Versicherungsmakler, August-Hirsch-Straße 10, 47119 Duisburg (nur Vertragsvermittlung)
  • Finanz- und Versicherungsmakler Axel Franken, Im Defdahl 233, 44141 Dortmund (Tippgeber)
  • CyberDirekt GmbH, Köpenicker Str. 154A, 10997 Berlin (nur Vertragsvermittlung)
  • VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth (nur Vertragsvermittlung)
  • Aruna GmbH, Kalckreuthstraße 11, 10777 Berlin (nur Vertragsvermittlung)
  • Invers GmbH, Sportplatzweg 15, 04178 Leipzig (nur Vertragsvermittlung)
  • Be Sure Marine Insurance, Reeweg 144, 3343 AP Hendrik Ido Ambacht (Niederlande) (Tippnehmer)
  • Claas W. Brons (GmbH & Co.) KG, Am Inselpark 1, 21109 Hamburg (nur Vertragsvermittlung)
  • Post & Co. (P&I) B.V., Blaak 31, 3011 GA Rotterdam (Niederlande) (nur Vertragsvermittlung)
  • BVG mbH, Obere Gasse 24, 97828 Marktheidenfeld (nur Vertragsverwaltung)
  • CUR Versicherungsmakler GmbH, Postfach 30 02 42, 40402 Düsseldorf (nur Vertragsvermittlung)
  • Bencik Hungary Ltd., Carl Lutz Kai 29, 1137 Budapest (Ungarn) (Tippnehmer)

4.2 Der Mandant erteilt in der beiliegenden Datenschutzerklärung seine dahingehende Einwilligung, dass der Makler seine Daten an die Kooperationspartner weitergibt.

4.3 Der Mandant erteilt ferner in der beiliegenden Datenschutzerklärung ausdrücklich seine Einwilligung, dass die Kooperationspartner seine Daten verwenden und
erarbeiten dürfen.

 

§ 5 Pflichten des Kunden

Vertrags- und risikorelevante Änderungen sind dem Makler während der Vertragslaufzeit durch den Kunden unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

 

§ 6 Haftung

Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung für Pflichtverletzungen ist auf

3 Mio. € beschränkt, es sei denn, der Makler hat seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Dies gilt nicht für die Haftung aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

§ 7 Kündigung

Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

 

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

 

§ 9 Datenschutzklausel/ Kommunikation

Eine Einwilligungserklärung des Auftraggebers zum Umgang mit seinen Daten und zur Kommunikation zwischen ihm und dem Makler liegt diesem Vertrag als Anlage bei.

 

§ 10 Gerichtsstand

Sind Makler und Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.